Patientenerfahrung

Faltenbehandlung



Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

seit 01.04.2006 gilt das neue Heilmittelwerbegesetzes (HWG).

Danach ist es verboten "... Äußerungen Dritter..." offen zu publizieren. (§11, 1 Nr.11).

Somit sind die Offenlegung von Patientenberichten über unsere Arbeit nach deutschem Recht im Internet verboten.

Wir sind jedoch der Überzeugung, dass möglichst ausführliche und umfangreiche Informationen wichtig und hilfreich für Ihren Entscheidungsprozess sind.

Daher wenden Sie sich bei Interesse persönlich an uns um ausführliche Informationen zu erhalten.



Bitte Informieren Sie sich über unser Leistungsangebot:




Unsere Ärzte sind außerdem beratende Experten bei einem sehr großen Gesundheitsforum.

Schauen Sie doch mal rein!